KG Rot-Weiß "Die Stecher" e.V. Rülzheim

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Dienstag, 08. September 2020
Dienstag, 08. September 2020
19:00 

19:00 - 20:00  Mitgliederversammlung
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Karnevalsgesellschaft Rot-Weiß „Die Stecher“ e.V. Rülzheim am Dienstag den 8.September 2020 um 19:00 Uhr im Fasnachtsküchle, Am See , 76761 Rülzheim,Tagesordnung 1.Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorsitzenden 2.Bericht des Schriftführers 3.Bericht des Rechnungsführers 4.Bericht der Kassenprüfer 5.Entlastung der Vorstandschaft 6.Satzungsänderung §9 Die Vorstandschaft Abs. 1 und Abs. 97.Wünsche und Anträge Zeigen Sie Interesse an unserem Verein und besuchen Sie unsere Mitgliederversammlung. Satzungsänderung derzeitige Fassung §9 Abs. 1 und Abs. 9§9 Die Vorstandschaft1.Die Vorstandschaft besteht aus:•dem 1. Vorsitzenden,•dem 2. Vorsitzenden,•dem Schriftführer,•dem Protokollführer,•dem ersten Rechnungsführer,•dem zweiten Rechnungsführer,•weiteren zehn Vorstandsmitgliedern.9.  Besondere Ämter: •Der erste und zweite Vorsitzende sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft im Sinne §26 BGB. Jeder der beiden ist für sich allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des 2. Vorsitzenden wird im Innenverhältnis nur wirksam, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. •Der Schriftführer erledigt den Schriftverkehr des Vereins im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden und auf dessen Weisung. •Der Protokollführer ist für die Führung der Niederschriften verantwortlich. •Die Rechnungsführer führen die Rechnungs- und Kassengeschäfte der Gesellschaft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden und auf dessen Weisung. Sie bereiten insbesondere den Haushaltsplan vor, ziehen die Mitgliederbeiträge ein und erstellen die Jahresrechnung.Neue Fassung §9 Abs. 1 und Abs. 9§9 Die Vorstandschaft1.   Die Vorstandschaft besteht aus:•dem 1. Vorsitzenden,•zwei 2. Vorsitzende,•dem Schriftführer,•dem Protokollführer,•dem ersten Rechnungsführer,•dem zweiten Rechnungsführer,•weiteren zehn Vorstandsmitgliedern.9.  Besondere Ämter: •Der erste und die zweiten Vorsitzenden sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft im Sinne §26 BGB. Jeder der drei ist für sich allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis der 2. Vorsitzenden wird im Innenverhältnis nur wirksam, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. •Der Schriftführer erledigt den Schriftverkehr des Vereins im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden und auf dessen Weisung. •Der Protokollführer ist für die Führung der Niederschriften verantwortlich. •Die Rechnungsführer führen die Rechnungs- und Kassengeschäfte der Gesellschaft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden und auf dessen Weisung. Sie bereiten insbesondere den Haushaltsplan vor, ziehen die Mitgliederbeiträge ein und erstellen die Jahresrechnung.Mit karnevalistischen GrüßenKarnevalsgesellschaft ROT-WEISS „Die Stecher" e.V. RülzheimMartin Olfens1. VorsitzenderRaiffeisenstraße 276761 RülzheimT:  +49 7272 4816mailto:1.vorsitzender@karneval-ruelzheim.de